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Geplanter Bürokratieabbau

Schauen wir uns den ersten Punkt an, der unter dem Label „Bürokratieabbau“ verkauft wird. Es geht um die Räumlichkeiten, in denen unsere Fahrschüler ausgebildet werden. „Abschaffung der Vorgaben bzgl. der Unterrichtsräume. Die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung legen bereits fest, was beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu beachten ist. Diese Regelungen gelten dann unmittelbar.“ Mein Praxis-Check: Ein gefährlicher „Scherz“ Die Idee, die spezifischen Vorgaben für Unterrichtsräume in Fahrschulen abzuschaffen, kann ich nur als schlechten Scherz bezeichnen. Warum? Weil die aktuellen Regelungen einen Sinn haben, der weit über einfache Verwaltung hinausgeht. Bisher ist alles klar und unmissverständlich geregelt: - Platzbedarf pro Fahrschüler: 1 m² - Platzbedarf für den Fahrlehrer: 3 m² Diese Vorgaben sind keine Schikane, sondern eine Sicherheitsgarantie. Sie gewährleisten, dass ein Raum mit einer Gr...