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Laienausbildung Teil 1

Es wird vorgeschlagen, die Möglichkeit zu eröffnen, einen Teil der praktischen Fahrausbildung für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B durch Personen mit einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber durchzuführen (Laienausbildung). Dadurch würden die Fahrschülerinnen und Fahrschüler bereits im Rahmen der Fahrausbildung deutlich mehr Fahrpraxis gewinnen. Die Anforderungen folgen dem Modell in Österreich, das dort bereits seit Jahrzehnten erfolgreich angewandt wird. Die Teilnehmer an der Laienausbildung werden in den österreichischen Unfallstatistiken nicht gesondert ausgewiesen. Nach Auskunft des dortigen Verkehrsministeriums und der Wirtschaftskammer 6 Österreich (Organisation der Fahrlehrer) ist die Unfallbeteiligung jedoch nicht signifikant erhöht gegenüber herkömmlich Ausgebildeten. Abweichungen erfolgen lediglich, soweit es erforderlich ist. Die Regelung soll zeitlich befristet (fünf Jahre) eingeführt und begleitend evaluiert werden. Ablauf:    a) vor Start der Laienausbil...