Bei der Fahrerlaubnisklasse B ist es in Deutschland möglich, die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren und dennoch einen Führerschein zu erhalten, der auch zum Führen eines Fahrzeugs mit Schaltgetriebe berechtigt. Dazu muss die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler zehn Fahrstunden (je 45 Minuten) mit einem Schaltwagen fahren und seine Schaltkompetenz in Begleitung eines Fahrlehrers in einer 5 Überprüfungsfahrt (15 Minuten) nachweisen. Alle anderen Fahrstunden einschließlich Prüfung können dann in einem Automatikfahrzeug absolviert werden. Kürzung der Schaltkompetenz: Wenn Statistik die Sicherheit frisst Der nächste Vorschlag der Arbeitsgruppe betrifft die B197-Regelung: Die Schulung auf dem Schaltwagen soll künftig statt zehn nur noch sieben Stunden umfassen. Auch hier zeigt sich wieder die massive Praxisferne. Wer so etwas vorschlägt, ignoriert, wie effizient wir diese Stunden heute nutzen. Zwei Fliegen mit einer Klappe In der Praxis erledigen wir zwei Dinge auf ei...
Führerschein-Zukunft: Fakten statt Fassade. Als ehemaliger Fahrlehrer blicke ich hinter die Kulissen der Verkehrspolitik. Während das BVM die „Laienausbildung“ als Reform tarnt, lege ich offen, wer wirklich profitiert. Hier finden Eltern, Fahrschüler und Kollegen die ungeschminkte Wahrheit über die Qualität unserer Verkehrssicherheit – von der fragwürdigen Ad-hoc-Gruppe bis zum Filz der Finanzmärkte. Unabhängig, investigativ und unserer Sicherheit verpflichtet.