Es wird vorgeschlagen, die Möglichkeit zu eröffnen, einen Teil der praktischen Fahrausbildung für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B durch Personen mit einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber durchzuführen (Laienausbildung). Dadurch würden die Fahrschülerinnen und Fahrschüler bereits im Rahmen der Fahrausbildung deutlich mehr Fahrpraxis gewinnen. Die Anforderungen folgen dem Modell in Österreich, das dort bereits seit Jahrzehnten erfolgreich angewandt wird. Die Teilnehmer an der Laienausbildung werden in den österreichischen Unfallstatistiken nicht gesondert ausgewiesen. Nach Auskunft des dortigen Verkehrsministeriums und der Wirtschaftskammer 6 Österreich (Organisation der Fahrlehrer) ist die Unfallbeteiligung jedoch nicht signifikant erhöht gegenüber herkömmlich Ausgebildeten. Abweichungen erfolgen lediglich, soweit es erforderlich ist. Die Regelung soll zeitlich befristet (fünf Jahre) eingeführt und begleitend evaluiert werden.
Ablauf:
a) vor Start der Laienausbildung - Nachweise wie bei normaler Ersterteilung der FE-Klasse B - Erfolgreiche Absolvierung der Theorieprüfung - 6 praktische Fahrstunden (ohne Simulatoreinsatz) - Theoretische Einweisung gemeinsam mit den Begleitpersonen
b) Laienausbildung - 1.000 km Fahrleistung in Begleitung - Führen eines Fahrtenprotokolls durch Bewerber
c) Nach der Laienausbildung - Beobachtungsfahrt mit Begleitperson und Fahrlehrer - Mindestens 6 praktische Fahrstunden (einschließlich der besonderen Ausbildungsfahrten – ohne Simulatoreinsatz) - Prüfungsvorbereitungsfahrt zur Feststellung der Prüfungsreife vor Anmeldung zur Prüfung
Der geplante Ablauf: Die Hürden vor der ersten privaten Fahrt
Bevor ein Jugendlicher das erste Mal mit seinen Eltern im Rahmen der Laienausbildung am Steuer sitzen darf, muss er laut Entwurf der Ad-hoc-Arbeitsgruppe einen fest vorgegebenen "Parcours" absolvieren. Was im Gesetzestext kompliziert klingt, bedeutet in der Realität:
• Der Behördengang: Der Fahrschüler stellt wie gewohnt den offiziellen Führerscheinantrag bei der zuständigen Behörde. Ohne diesen amtlichen Startschuss geht gar nichts.
• Theorie als "Eintrittskarte": Die Ausbildung mit dem Laien darf nicht parallel zum Theorieunterricht laufen. Der Schüler muss erst die komplette Theorieausbildung abschließen und die amtliche Theorieprüfung bestanden haben.
• Das "Profi-Minimum": Bevor Vater oder Mutter die Ausbildung übernehmen dürfen, muss der Schüler 6 praktische Fahrstunden in einer Fahrschule bei einem Fahrlehrer absolvieren. Erst nach diesen Pflichtstunden darf auf private Begleitung umgestiegen werden.
• Die gemeinsame Einweisung: Es reicht nicht, dass der Schüler die Stunden macht. Bevor die geplanten 1000 km Fahrtstrecke beginnen, müssen sowohl der Fahrschüler als auch der Laienausbilder an einer gemeinsamen Einweisung (Seminar) teilnehmen.
Die Analyse: Pädagogik auf dem Abstellgleis
Hinter dem bürokratischen Ablauf verbirgt sich ein massives Qualitätsproblem. Wer die Ausbildung so plant, ignoriert grundlegende pädagogische Standards:
• Die pädagogische Bankrotterklärung: Dass die Theorieprüfung zwingend vor der Praxis abgeschlossen sein muss, widerspricht allem, was wir über modernes Lernen wissen. Der Curriculare Leitfaden schreibt die Verzahnung von Theorie und Praxis vor. Nur wer das Gelernte unmittelbar im Auto anwendet, versteht den Sinn hinter den Regeln. Hier wird Wissen nur für die Prüfung "gebüffelt", statt es fahrerisch zu begreifen.
• Doppelte Standards in der Ausbildung: Es ist ein Hohn: Fahrleheranwärter werden heute in den Ausbildungsstätten und Lehrproben extrem hart auf pädagogische Inhalte geprüft. Fehler werden dort nicht toleriert. Doch beim Laienmodell spielt Pädagogik plötzlich keine Rolle mehr – hier darf der Laie ohne jede Qualifikation übernehmen.
• Die "6-Stunden-Gefahr": 6 Übungsstunden in der Fahrschule reichen bei weitem nicht aus, um "verkehrssicher" zu sein. Im heutigen Verkehr brauchen Schüler oft 10 Stunden, nur um die Grundfertigkeiten so weit zu beherrschen, dass man überhaupt an höhere Geschwindigkeiten oder Sonderfahrten denken kann.
• Vom geschützten Raum auf die Straße: Kein verantwortungsvoller Fahrlehrer würde einen Schüler nach so kurzer Zeit in komplexe Situationen schicken. Der Entwurf sieht jedoch vor, dass nach nur 6 Stunden der Profi aussteigt und der Schüler "selbst fährt" – nur begleitet von einem Laien, der im Notfall nicht eingreifen kann.
Unbequeme Fragen: Was der Entwurf verschweigt
Wenn man die glänzende Fassade der „Experimentierklausel“ wegkratzt, stoßen Eltern und Fahrschüler auf Fragen, die im Arbeitspapier mit keinem Wort beantwortet werden. Dabei verbergen sich hier Kostenfaktoren, die den Führerschein am Ende nicht billiger machen, sondern massiv verteuern könnten.
Diese Fragen müssen gestellt werden:
• Sicherheit ohne Netz: Werden die Fahrschüler mit ihren Laienausbildern tatsächlich in einem privaten Pkw ohne Doppelpedale fahren? Das bedeutet: Der Begleiter hat im Ernstfall keine physische Möglichkeit, einzugreifen, zu bremsen oder eine Gefahr zu stoppen.
• Die Versicherungsfalle: Wie hoch werden die Kosten für die Versicherung ausfallen? Wir sprechen hier von einem deutlich erhöhten Risiko. Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen und werden dieses Risiko kaum kostenlos absichern. Werden hier horrende Aufschläge oder enorme Selbstbeteiligungen fällig?
• Die 6-Stunden-Falle: Was ist, wenn ein Fahrschüler nach den angedachten 6 Fahrstunden in der Fahrschule noch gar nicht so weit ist? Kein verantwortungsvoller Fahrlehrer kann einen Schüler guten Gewissens in die Laienausbildung entlassen, wenn die grundlegende Fahrzeugbeherrschung noch nicht sitzt.
Das Risiko am Beifahrersitz: Technik und Versicherung
Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist der Verzicht auf bewährte Sicherheitsstandards. Das betrifft sowohl die Technik als auch die finanzielle Absicherung:
• Die fehlende Notbremse: In Fahrschulfahrzeugen sind Doppelpedale zwingend vorgeschrieben. Sie gewährleisten, dass der Fahrlehrer jederzeit eingreifen kann, um Situationen zu entschärfen oder Unfälle aktiv zu verhindern. Ein Laienausbilder hat diese Möglichkeit nicht. Außer einem riskanten Griff ins Lenkrad bleibt ihm keine physische Eingriffsmöglichkeit. Eltern sollten sich genau fragen, ob sie dieses Risiko bei den eigenen Kindern eingehen wollen oder die Ausbildung doch lieber dem Profi überlassen.
• Das Versicherungs-Rätsel: Versicherungen haben nichts zu verschenken. Was passiert, wenn ein derart hohes Risiko ohne physische Eingriffsmöglichkeit versichert werden soll?
◦ Verlangen die Versicherungen saftige Risikozuschläge vom Laienausbilder?
◦ Wird die Selbstbeteiligung im Schadensfall massiv erhöht?
◦ Oder wird dieses Risiko am Ende auf alle Autofahrer umgelegt, indem die Prämien für die Allgemeinheit steigen?
• Die 6-Stunden-Illusion: Die Idee, dass pauschal 6 Fahrstunden beim Profi ausreichen, ist hinfällig. Da der Fahrlehrer die Verantwortung trägt, kann er niemanden in den öffentlichen Verkehr entlassen, der nicht sicher genug ist. Es kann also nur heißen: Mindestens 6 Stunden. Da jeder Schüler im eigenen Tempo lernt, wird diese Zahl in der Realität oft überschritten werden müssen.
Der „Nachbrenner“: Die Simulator-Falle
Ist Ihnen im Text der Arbeitsgruppe eigentlich ein winziges Detail aufgefallen? Da steht: „6 praktische Fahrstunden (ohne Simulatoreinsatz)“. Diese Informationen finden Sie ganz oben unter dem Punkt „Ablauf“.
Was auf den ersten Blick wie eine Randnotiz wirkt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als weiterer Kostentreiber:
Das Handhabungs-Problem: Wenn ein Fahrschüler noch nie hinter einem Lenkrad saß und keine Ahnung von der Bedienung eines Schaltwagens hat, sind 6 Stunden im Realverkehr purer Stress.
Die logische Konsequenz: Um aus den ohnehin schon knappen 6 Stunden nicht noch mehr werden zu lassen, wird jede verantwortungsvolle Fahrschule dem Schüler raten, zusätzliche Simulatorstunden vorab zu absolvieren. Nur so kann die Handhabung stressfrei erlernt werden, damit die wertvolle Zeit im echten Auto nicht mit dem bloßen Suchen der Gänge verschwendet wird.
Die Kostenrechnung: Diese Simulatorstunden gibt es natürlich nicht umsonst. Sie kommen oben auf die Grundgebühr und die 6 Pflichtstunden drauf.
Frage an die Planer: Der Führerschein soll also billiger werden? Wenn wir die Realität der Ausbildung betrachten, wird hier lediglich eine Kostenstelle nach der anderen neu erfunden. Von einer Ersparnis kann hier keine Rede mehr sein.
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