Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, eine bestimmte Anzahl von Fahrstunden zu absolvieren. Bisher müssen bei den meisten Fahrerlaubnisklassen aber verpflichtend sogenannte Sonderfahrten – Überland, Autobahn und Dunkelfahrt – abgeleistet werden.
Für Pkw sind insgesamt zwölf Sonderfahrten (je 45 Minuten) vorgeschrieben.
Verpflichtende Sonderfahrten sind europarechtlich nicht vorgegeben. In anderen EUMitgliedstaaten gibt es keine oder geringere verbindliche Mindestvorgaben (z.B. Österreich*: jeweils 1 Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt; Dänemark: verbindliche Überland- , Autobahn- und Nachtfahrten ohne konkrete Stundenanzahl; Norwegen: verbindliche Nachtfahrten ohne konkrete Stundenanzahl; Frankreich, Niederlande, Tschechien und Schweden: keine Vorgaben).
Verpflichtende Sonderfahrten: Erleben statt Erklären
Das Arbeitspapier der Expertenrunde um Minister Schnieder führt aus, dass verpflichtende Sonderfahrten europarechtlich gar nicht vorgegeben sind. Ein Blick zu unseren Nachbarn zeigt: In Österreich*, Dänemark oder den Niederlanden gibt es entweder gar keine oder deutlich geringere Mindestvorgaben. In Deutschland sind für die Klasse B (PKW) aktuell noch zwölf Stunden vorgeschrieben (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nachtfahrt).
Warum Übungsstunden keine Pflichtstunden sind
Dass Übungsstunden nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, hat einen guten Grund: Sie werden nach individuellem Bedarf geplant. Erst wenn die entsprechende Leistungsstufe (laut Ausbildungsdiagrammkarte) sicher sitzt, geht es an die Sonderfahrten.
- Diese Fahrten sind keine Schikane, sondern haben einen tiefen Sinn:
- Land- und Bundesstraße: Hier lernen wir das Überholen und die Einschätzung von Geschwindigkeiten außerhalb geschlossener Ortschaften.
- Autobahn: Hier geht es um hohe Geschwindigkeiten und das komplexe Einfädeln.
- Die Nachtfahrt: Sie ist das Finale. Hier wird sowohl in der Stadt als auch auf der Autobahn und Landstraße gefahren. Warum? Weil die Ablenkung durch blendende Scheinwerfer, Lichtwerbung und veränderte Sichtverhältnisse bewusst erlebt werden muss.
Der „Hammer-Effekt“: Theorie ersetzt keine Praxis
Natürlich kann man im Theorieunterricht stundenlang erklären, wie man sich bei Blendung oder auf der Autobahn verhält. Aber Theorie ist wie die Beschreibung, wie es sich anfühlt, wenn man sich mit einem Hammer auf den Daumen schlägt.
Man kann es sich vorstellen, aber erst wenn man es real erlebt hat, vergisst man es nie wieder. In der Ausbildung geht es darum, dass der Fahrlehrer sich davon überzeugen muss, dass der Schüler Probleme nicht nur kennt, sondern sie auch bewältigen kann.
Wenn man diese Stunden auf jeweils eine einzige Stunde kürzen will, darf das höchstens als „Mindestanzahl“ deklariert werden.
Die wirtschaftliche Quittung
Sollte die Politik hier starr kürzen, wird sie eines ignorieren: Wir Fahrlehrer sind verantwortlich für die Prüfungsreife. Wenn ein Schüler die Sicherheit auf der Autobahn nicht in einer einzigen Alibi-Stunde lernt, müssen wir sie in „Übungsstunden“ nachholen. Da diese Fahrten durch höheren Spritverbrauch und Verschleiß teurer sind, werden Fahrschulen gezwungen sein, die Preise für alle Übungsstunden anzuheben.
Am Ende wird nichts billiger – es wird nur unübersichtlicher und gefährlicher.
(Auf die speziellen Modelle in Österreich werde ich noch an anderer Stelle intensiv eingehen, da dies zu einer weiteren „Idee“ der Arbeitsgruppe gehört.)
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